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RG, 22.09.1898 - Rep. VI. 180/98 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
Wie ist zu verfahren, wenn die sofortige Beschwerde wegen Versäumung der Notfrist verworfen ist, und demnächst gegen die Versäumung die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begehrt wird?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Beziehung auf eine sofortige Beschwerde
- opinioiuris.de
Sofortige Beschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 22.09.1898 - Rep. VI. 180/98
- RG, 13.10.1898 - VI 180/98
Papierfundstellen
- RGZ 42, 367
Wird zitiert von ...
- BFH, 14.02.1984 - VII R 137/83 NV: Ein nach Zustellung des FG-Urteils ausdrücklich beim FG gestellter Wiedereinsetzungsantrag kann nicht gegen seinen Wortlaut als Revision ausgelegt werden, zumal nicht ungeprüft davon ausgegangen werden kann, daß ein solcher Antrag nach Erlaß einer Entscheidung beim entscheidenden Gericht unzulässig ist (siehe dazu BFH-Urteil vom 30.10.1967 VI K 1/67, RG-Beschluß vom 22.9.1898 VI 180/98).